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Die Website www.lebensversicherungslüge.at wurde von der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG in Auftrag gegeben. Die 2005 in Liechtenstein gegründete Prozessfinanzierungsgesellschaft EAS setzt sich tagtäglich für Versicherte ein, die durch falsche Versprechungen Verluste mit einem Versicherungsprodukt machen, obwohl ihnen eine sichere Geldanlage versprochen wurde.  Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die unabhängigen Experten der EAS, wie Ansprüche gegen Versicherungen und Banken geltend gemacht werden können. Darauf vertrauen mittlerweile mehr als 10.000 Geschädigte. Die Prozesse gegen Lebensversicherungen können oft aber bis zu 10 Jahren andauern – nicht zuletzt dadurch, dass Versicherungen oft versuchen Unterlagen zurückzuhalten und damit Entscheidungen zu verzögern. In der Zwischenzeit bleiben wir – die EAS - aber nicht untätig und kämpfen weiter für die Rechte der Geschädigten. Jetzt ist an der Zeit, den Versicherungen zu zeigen, dass sie mit ihren falschen Versprechungen nicht länger durchkommen! Mit dieser Website ersuchen wir Sie – als Geschädigte einer Lebensversicherung – aktiv zu werden. Nur gemeinsam können wir Druck gegen die Versicherungen aufbauen und die Versicherungslüge aufdecken.
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- KAPITEL 4

Auf Tauchstation gehen

Die mysteriösesten - aber auch tragischsten - Geschichten handeln vom Verschwinden und Verlust. Und wir reden hier nicht von Hänsel und Gretel, sie sich im Wald verlaufen haben. Wenn wir schon von "Verschwinden" reden: Das Handeln der Lebensversicherungen - wohl vielmehr das NICHT Handeln - gegenüber ihren geschädigten Kunden hat die Dimensionen verschwundener Schätze im Silbersee, oder vermisster Schiffe im berüchtigten Bermudadreieck. Wo ist das Geld der Kunden? Wer unterstützt im Verlusfall? An wen können sich die Geschädigten bei ihrer Versicherung wenden?

Antworten der Versicherungen - Ein "Best of"

  • "Sämtliche lhrer Behauptungen und Mutmaßungen, etwa jene zur Kostenbelastung bei fondsgebundenen Lebensversicherungen oder zur UWG-Widrigkeit, entbehren jeder Grundlage, sind haltlos und werden von uns entschieden zurückgewiesen."
  • "Weiters weisen wir lhre Fälligstellung zurück. Es gibt keinen "Schadenbetrag" und keine zu ersetzenden Kosten"
  • "Die Rücktrittserklärungen weisen unsere Mandantinnen zurück"
  • "Wir sind derzeit nicht bereit, in Vergleichsgespräche einzutreten"

Schönherr in Vertretung für Allianz Elementar, ERGO, BAWAG, Zürich, WWK, uvm.

  • "Unsere Mandantinnen sind derzeit nicht bereit, in Vergleichsgespräche einzutreten."
  • "Wir weisen Ihre Fälligstellung hiermit zurück. Einen "Schadenbetrag" gibt es nicht; ebenso keine zu ersetzenden Kosten."
  • "Die Rücktrittserklärungen weisen unsere Mandantinnen zurück"
  • "Wir verweisen dazu auf die zu C-355/18, C-356/18, C-357/LB und C-479/18 anhängigen Verfahren beim Europäischen Gerichtshof, in denen manche der von lhnen angesprochenen Rechtsfragen wohl geklärt werden."

UNIQA

  • "Selbstverständlich sind wir auch nicht verpflichtet, irgendwelche Daten zu liefern oder Listen zu vervollständigen."

Dialog Lebensversicherung

  • "Es haben sich unseres Erachtens bisher keine weiteren Aspekte ergeben, die eine erneute Beurteilung rechtfertigen würden."
  • "Wegen der Feiertage und der großen Anzahl gleichartiger Herausgabebegehren ist jedoch eine Bearbeitungsfrist bis Ende Februar 2019 erforderlich." (Verzögerung)
  • "Aus den genannten Gründen sind wir derzeit an der von lhnen erwähnten Gesamtlösung vorerst nicht interessiert."

Generali

Die Presse: Widerstand und Verzögerungen

Aus Erfahrung im Rechtsstreit gegen Lebensversicherungen muss laut EAS damit gerechnet werden, dass die Aufarbeitung, welche Schäden nach österreichischer Rechtslage im Falle eines Rücktrittes geltend gemacht werden können, noch lange andauern wird. Hier gibt es viele unterschiedliche Rechtsmeinungen, obwohl in Deutschland vom BGH und in Liechtenstein vom OGH schon viele positive Entscheidungen zugunsten der Geschädigten vorliegen.

Prozesse können so – insbesondere, wenn von den Versicherungen alles versucht wird, Entscheidungen zu verhindern - bis zu einer Viertelmillion Euro kosten und bis zu 10 Jahre dauern. Damit Geschädigte hier überhaupt noch eine Chance haben, steht die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG mit ihrer Prozesskostenfinanzierung und kompetenten Rechtsberatung und -vertretung zur Seite.

Die Versicherungen machen es den Geschädigten natürlich so schwer wie möglich – oft weigern sich Versicherungen, Unterlagen herauszugeben oder sie behaupten, über keine Unterlagen mehr zu verfügen. Daher muss der Erhalt der Unterlagen oft erst gerichtlich eingefordert werden“, berichtet EAS-Vorstand Manfred Rädler.

„Dieser Unwille zu einem Vergleich führt dazu, dass wir trotz drei Jahrzehnten Erfahrung keinen seriösen Zeitpunkt angeben können, wann diese Auseinandersetzungen mit den Versicherungen abgeschlossen sein werden. Jegliche solche voreiligen Versprechen sind besonders kritisch zu begutachten“, ergänzt Rädler.

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