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Die Website www.lebensversicherungslüge.at wurde von der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG in Auftrag gegeben. Die 2005 in Liechtenstein gegründete Prozessfinanzierungsgesellschaft EAS setzt sich tagtäglich für Versicherte ein, die durch falsche Versprechungen Verluste mit einem Versicherungsprodukt machen, obwohl ihnen eine sichere Geldanlage versprochen wurde.  Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die unabhängigen Experten der EAS, wie Ansprüche gegen Versicherungen und Banken geltend gemacht werden können. Darauf vertrauen mittlerweile mehr als 10.000 Geschädigte. Die Prozesse gegen Lebensversicherungen können oft aber bis zu 10 Jahren andauern – nicht zuletzt dadurch, dass Versicherungen oft versuchen Unterlagen zurückzuhalten und damit Entscheidungen zu verzögern. In der Zwischenzeit bleiben wir – die EAS - aber nicht untätig und kämpfen weiter für die Rechte der Geschädigten. Jetzt ist an der Zeit, den Versicherungen zu zeigen, dass sie mit ihren falschen Versprechungen nicht länger durchkommen! Mit dieser Website ersuchen wir Sie – als Geschädigte einer Lebensversicherung – aktiv zu werden. Nur gemeinsam können wir Druck gegen die Versicherungen aufbauen und die Versicherungslüge aufdecken.
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Die Website www.lebensversicherungslüge.at wurde von der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG in Auftrag gegeben. Die 2005 in Liechtenstein gegründete Prozessfinanzierungsgesellschaft EAS setzt sich tagtäglich für Versicherte ein, die durch falsche Versprechungen Verluste mit einem Versicherungsprodukt machen, obwohl ihnen eine sichere Geldanlage versprochen wurde.  Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die unabhängigen Experten der EAS, wie Ansprüche gegen Versicherungen und Banken geltend gemacht werden können. Darauf vertrauen mittlerweile mehr als 10.000 Geschädigte. Die Prozesse gegen Lebensversicherungen können oft aber bis zu 10 Jahren andauern – nicht zuletzt dadurch, dass Versicherungen oft versuchen Unterlagen zurückzuhalten und damit Entscheidungen zu verzögern. In der Zwischenzeit bleiben wir – die EAS - aber nicht untätig und kämpfen weiter für die Rechte der Geschädigten. Jetzt ist an der Zeit, den Versicherungen zu zeigen, dass sie mit ihren falschen Versprechungen nicht länger durchkommen! Mit dieser Website ersuchen wir Sie – als Geschädigte einer Lebensversicherung – aktiv zu werden. Nur gemeinsam können wir Druck gegen die Versicherungen aufbauen und die Versicherungslüge aufdecken.
- KAPITEL 5

Das letzte Ass im Ärmel

Es gab Zeitpunkte, bei denen es eng wurde für die Versicherungen. Wo immer mehr Kunden ihre Lebensversicherungen gekündigt haben, sich immer mehr Geschädigte beschwert haben - und sich an Verbraucherschutz-Organisationen und Prozessfinanzierer gewandt haben...Und dann haben die Versicherungen das Heft wieder in die Hand genommen und einen Brief ans Christkind geschrieben. Was in dem Brief drinnen stand: "Liebes Christkind, wir wünschen uns ein neues Gesetz, damit nicht noch mehr Kunden ihre Lebensversicherungen kündigen oder von ihren Verträgen zurücktreten. "Das Christkind war wirklich brav...

Fakten und Hintergründe

Die schwarz-blaue Regierung hat den lebenslangen Rücktritt von Lebensversicherungen im Falle von falscher oder fehlender Belehrung über das Rücktrittsrecht neu geregelt – und kommt damit einem jahrelangen Wunsch der Versicherungswirtschaft nach. Seit einem Spruch des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2013 und einem österreichischen Folgeentscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH) können nämlich mangelhaft über ihr Rücktrittsrecht aufgeklärte Versicherungsnehmer potenziell ewig von ihrem Vertrag zurücktreten und dabei ihr gesamtes eingezahltes Kapital plus vier Prozent Zinsen pro Jahr zurückbekommen. Das war einmal...
fondsprofessionell.at: Gesetzesänderung

Ab 1. Jänner 2019 kann ein Versicherungsnehmer selbst bei Falschbelehrung nur mehr beschränkt von seinem Lebensversicherungsvertrag zurücktreten.

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Rücktrittsrecht einschränken
  • Nach Wunsch der aktuellen Regierung soll das Rücktrittsrecht, das bisher zeitlich unbegrenzt wirksam ist, eingeschränkt werden. Geschädigte sollen in solchen Fällen ab Anfang 2019 nur noch höchstens ein Jahr nach Vertragsabschluss die eingezahlten Prämien zurückbekommen – und das ohne Zinsen. Ab dem zweiten Jahr stünden Geschädigten dann nur noch der Rückkaufswert (meist 20 bis 40 Prozent unter den eingezahlten Prämien) zu.
  • Und die Versicherungswirtschaft reibt sich die Hände und – oh Wunder! – begrüßt die geplante Gesetzesnovelle, Zitat des Chefs des Versicherungsverbandes Manfred Rapf: „Der Konsumentenschutz geht bisher weit über das Ziel hinaus.“
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Kurier: Lebensversicherungsbranche begrüßt neues Gesetz
  • Seit einigen Wochen spielen Versicherungen bei tausenden Geschädigten fondsgebundener Lebensversicherungen nur mehr auf Zeit. Sie sind nicht mehr vergleichsbereit und brechen Vergleichsverhandlungen, die bereits auf gutem Wege waren, sogar ab. Warum? Die Versicherungen warten auf die Gesetzesnovelle, die Geschädigte ab 1.1.2019 massiv benachteiligt.
  • Jetzt trennt sich bei den Prozessfinanzierern die Spreu vom Weizen

    Seit nun mehr als zweieinhalb Jahren (STAND: AUGUST 2018) erkämpft die EAS die besten Vergleiche für Versicherungsgeschädigte. Die Zahlen stehen für sich:
  • Mehr als 10.000 Geschädigte vertrauen auf die EAS und ihre Anwälte.
  • 400 Klagen wurden bereits erfolgreich abgewickelt. Für alle Geschädigten in diesen Fällen wurden gute Vergleiche erzielt: Alles, was geklagt wurde, wurde gewonnen oder mit einem Vergleich abgeschlossen.
  • Der Streitwert der von der EAS bearbeiteten Fälle liegt durchschnittlich zwischen 5.000 und 15.000 €.
  • Die Rückforderungen der EAS-Rechtsanwälte für die Geschädigten werden zusätzlich mit 4% verzinst, infolge der Kapitalertragssteuer kommt dies einem Sparbuch mit einer Verzinsung von 5,33% gleich.
  • Weitere 1.000 Fälle liegen bereits am Tisch der EAS und ihrer Anwälte. Diese schließen praktisch alle in Österreich tätigen Versicherungen ein.
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